Ring Deutscher Makler – RDM
Verband der Immobilienberufe
Bezirksverband Essen e. V.

Essen • Mülheim • Oberhausen • Gladbeck • Bottrop • Dorsten

Bildquelle: Adobe Stock, Lukassek

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Schon das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13.06.1973 über die Bedeutung des RDM-Siegels und der RDM- Mitgliedschaft folgendes ausgeführt:

Das RDM-Zeichen wird in der Öffentlichkeit in besonderer Weise als Gütezeichen für ein kaufmännisch einwandfreies Geschäftsgebaren verstanden; interessierte Kreise haben damit die Möglichkeit, die Mitglieder des RDM von denjenigen Maklern zu unterscheiden, die sich oftmals unseriöser Geschäftsmethoden bedienen und gelegentlich in strafrechtlich erheblicher Weise ihre Geschäftspartner übervorteilen. Durch den Verlust des Rechts auf Führung des Mitgliedszeichens kann ein Mitglied in erheblichen Mißkredit gebracht werden; das künftige Fehlen des Zeichens deutet darauf hin, daß das Mitglied nicht die Regeln kaufmännischen Anstands oder die der Standesorganisation beachtet hat. Daneben gerät möglicherweise auch das persönliche Ansehen in Folge des Vertrauensschwundes in der Öffentlichkeit in Gefahr.“

Heute wird der RDM als sachkundiger Gesprächspartner von zahlreichen Politikern und anderen Institutionen der Makler- und Immobilienwirtschaft hoch geachtet. So ist es in vielen Städten mittlerweile selbstverständlich, dass der RDM durch seine Mitglieder einen festen Platz im Mietspiegelausschuss und im Gutachterausschuss der Städte hat und regelmäßig zu Rate gezogen wird.

Der Zweck unseres Verbandes ist Schutz und Förderung der in ihm zusammengeschlossenen Mitglieder, sowie deren Fortbildung zur Gewährleistung der gesetzlich geforderten permanenten Sachkundenachweise für Immobilienmakler und -verwalter. Unsere Fortbildungsveranstaltungen können auch Nicht-Mitglieder besuchen. 

Er hat die Aufgabe das Ansehen und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Berufsstandes zu fördern, die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wahrzunehmen, seine Mitglieder zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren und zur Kollegialität anzuhalten, bei berufseinschlägigen Differenzen zwischen seinen Mitgliedern zu vermitteln und nach Möglichkeit zu schlichten, sowie den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Der Verband verfolgt weder parteipolitische und konfessionelle Ziele, noch wird ein auf Gewinnerzielung gerichteter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bezweckt.

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