Die Bundesregierung hat Ende November die lang diskutierte Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Sie soll ab März 2023 in Kraft treten und rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Die Bundesregierung hat gleich drei Pakete geschnürt, mit denen die stark gestiegenen Energiepreise in Deutschland abgefedert werden sollen: eines für Gas,
eines für Strom und eines für Fernwärme.
Geplant ist, dass für die drei Energiearten jeweils 80 Prozent des Verbrauchs einen Preisdeckel erhalten. Bei Gas liegt der Deckel bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kwh), bei Strom bei 40 Cent und bei Fernwärme bei 9,5 Cent pro kwh. Gelten soll diese Regelung ab März 2023. Rückwirkend wird auch die entsprechende Entlastung für die Monate Januar und Februar angerechnet. Die Regel soll bis Ende April 2024 laufen. Profitieren sollen sowohl Privathaushalte als auch kleine und mittelgroße Unternehmen. Für Betriebe mit großem Energieverbrauch gibt es Sonderregeln. Die eingebremsten Preise sollen sich auf die monatliche Abschlagszahlung auswirken, die entsprechend angepasst werden soll.
Preisdeckel für 80 Prozent des Strom- und Gasverbrauchs
Es werden nur 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs bezuschusst, um zu
erreichen, dass die Nutzer einen Anreiz haben, Energie zu sparen. Basis ist der im September 2022 geschätzte Jahresverbrauch. Das Ziel ist eine Verbrauchsreduzierung von mindestens 20 Prozent. In Haushalten und Betrieben, in denen dieses Ziel nicht erreicht wird, müssen die Energiekunden für den Mehrverbrauch den aktuellen Verbrauchspreis der Anbieter bezahlen. Schaffen sie es in den nächsten Monaten, den Energieverbrauch um mehr als 20 Prozent zu drosseln, wird dies monetär belohnt: Sie erhalten für die zusätzliche Einsparung eine Erstattung des aktuellen Verbrauchspreises von ihrem Versorger. Wer im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung lebt hat zumeist mit seinen jeweiligen Strom- und Gasversorgern eigene Verträge abgeschlossen und kommt ab Anfang 2023 automatisch in den Genuss des bezuschussten Energieabschlags.
Bei Mietern könnten sich Entlastungen erst verspätet zeigen
Anders verhält es sich bei den meisten Mietern. Während für den Strom meistens eigene Verträge bestehen, sind ihre Kosten für Heizung und Warmwasser Teil der Betriebskosten. Die Versorgerverträge laufen über den Vermieter beziehungsweise die Verwalterfirma. Selbstredend müssen auch die Vermieter die Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Das kann zu einer Senkung der Vorauszahlung führen, falls sie bereits im zweiten Halbjahr 2022 die Vorauszahlungen einvernehmlich erhöht haben. Es kann sein, dass Anfang 2023 eine genauere Regelung der Bundesregierung folgt, in der festgelegt wird, ob sich Vermieter beziehungsweise Verwalter bei der Weitergabe an bestimmte Fristen halten müssen.
Preisbremsen werden nicht alle Steigerungen kompensieren
Trotz dieser Maßnahmen werden Verbraucher und Unternehmen höhere Energiekosten haben als in der Vergangenheit. Die Preisbremse wird nicht alle Steigerungen auffangen. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Energiekosten etwa doppelt so hoch sind wie 2021. Beispiel: Eine vierköpfige Familie, die jährlich etwa 15.000 kwh Gas verbraucht, zahlte 2021 etwa 8 Cent pro kwh, das entspricht 1.250 kwh monatlich; der Abschlag belief sich auf 100 Euro. Aktuell liegt der Preis bei 22 Cent. Der Abschlag müsste sich auf 275 Euro nahezu verdreifachen. Mit der Gaspreisbremse senkt sich die Vorauszahlung von 275 auf 175 Euro (12 Cent für 80 Prozent des Verbrauchs), 22 Cent für restliche 20 Prozent Verbrauch. Hinzu kämen Mehrkosten beim Strom.
Die meisten Experten sind sich einig, dass die Kosten für fossile Brennstoffe weiterhin auf hohem Niveau bleiben und die Zeiten billiger Energie für immer vorbei sind. Daher sollten Immobilieneigentümer prüfen, ob sie ihre Heiztechnik auf regenerative Energie umstellen, ihr Gebäude dämmen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach installieren.