Neue Berechnung der Grundsteuer: Was kommt auf Immobilieneigentümer zu?
Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Art zweite Steuererklärung über ihren Grundbesitz abgeben. Das gilt gleichermaßen für Eigentümer von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Waldflächen, Feldern etc.
Informationen zur neuen Berechnung der Grundsteuer finden Sie RDM_Flyer_Grundsteuer_Essen.