Heftige Stürme, Hagel, Starkregen und immer mehr Hitzesommer in Folge des Klimawandels wirken sich auch auf die Bausubtanz aus. Immobilienkäufer sollten bei der Wahl ihres neuen Eigenheims auf einige Dinge achten.

Langandauernde Hitzeperioden, wie wir sie in den zurückliegenden Sommern erlebt haben, führen zum Beispiel dazu, dass sich Risse im Fundament bilden können, weil sich der Untergrund mangels Feuchtigkeit zusammenzieht und absackt. Bei schlecht isolierten Flachdächern können Brüche auftreten. Außerdem sind auch die Bewohner von Hitzeperioden betroffen: In der Nacht kühlen Dachwohnungen und Innenhöfe, die sich tagsüber aufgeheizt haben, weniger ab. Dies gilt insbesondere in Städten. Messungen zeigen, dass die nächtliche Temperatur in Innenstädten etwa 8 Grad höher ist als in umliegenden ländlichen Regionen. „In weiten Teilen des Ruhrgebiets besteht bei Wetterextremen zudem die Gefahr, dass eher Straßen, Gebäude etc., die auf ehemaligen Gruben errichtet wurden, einstürzen“, erläutert Stefan Pásztor, Vorsitzender des Ring Deutscher Makler (RDM) in Essen.

Phasen großer Hitze und Trockenheit machen außerdem Pflanzen zu schaffen. Bäume verlieren ihre Widerstandsfähigkeit und werden anfälliger gegenüber Krankheiten. Äste brechen und fallen herab. Stehen die Pflanzen auf dem Grundstück, muss der Eigentümer seine so genannte Verkehrssicherungspflicht erfüllen und dafür sorgen, dass die Bäume regelmäßig überprüft werden, damit möglichst keine Fußgänger von herabfallenden Ästen getroffen oder parkende Autos beschädigt werden.

Gefahr von Extremwettern nicht überall gleich groß

In Deutschland ist die Gefahr von Extremwetter-Ereignissen nicht überall gleich groß. Im Süden tritt eher Starkregen, Hagel und starker Schneefall auf. Mit Trockenheit müssen vor allem östliche Bundesländer, aber auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen rechnen, wie aus einer Studie des Bundesumweltamtes von Ende 2020 hervorgeht.

Hochwassergefahren entstehen entlang großer Flüsse sowie an der Küste, wo zusätzlich Sturmfluten drohen können.

Zu glauben, dass man mit einem entsprechenden Versicherungsschutz alle Risiken im Griff hat, ist kurz gedacht. Zum einen müssen die Folgen außergewöhnlicher Naturereignisse teilweise separat abgeschlossen werden. Sprachen die Gerichte früher bei Windstärke 12 von einem außergewöhnlichen Ereignis, gilt dies in der Rechtsprechung mittlerweile erst ab Windstärke 14. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Gebäude für diesen neuen Richtwert gewappnet sein müssen.

Nicht alle Gefahren von Versicherungen gedeckt

Zudem winken Assekuranzen bei hoch gefährdeten Gebäuden, die zum Beispiel in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegen, ab und versagen den Versicherungsschutz. Oder sie kündigen nach einem kostspieligen Versicherungsfall den Kontrakt. Hinzu kommt, dass Versicherte häufig auf der Erstattung von Folgeschäden sitzen bleiben, etwa wenn weitere Schäden am Gebäude erst mit Verzögerung sichtbar werden.

Immerhin befassen sich viele Expertinnen und Experten mit den Auswirkungen des Klimawandels und entwickeln Zukunftsszenarien. So kann man auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach der Adresseingabe Risiken für Extremwetterereignisse bis zum Jahr 2050 kostenfrei abrufen (gisimmorisknaturgefahren.de). Das mag zumindest als grobe Einschätzung dienlich sein.