RDM-Essen informiert über neue Regelungen und Besonderheiten

Ab 23. Dezember 2020 wird die Aufteilung der Maklerprovision beim Wohnimmobilienverkauf zwischen Verkäufer und Erwerber Gesetz. Damit wird die Bezahlung der Maklerleistung bundesweit vereinheitlicht. In vielen Regionen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen (NRW), ist die Teilung bereits seit Jahrzehnten üblich. Es gibt aber auch Bundesländer wie Hamburg oder Hessen, in denen der Käufer die Maklerkosten komplett beziehungsweise zum Großteil begleicht.

Aber auch in NRW gelten ab Ende des Jahres einige Besonderheiten, wie der Ring Deutscher Makler (RDM), Bezirksverband Essen, erläutert. So müssen künftig Provisionsvereinbarungen zwischen Immobilienvermittler und Verkäufer beziehungsweise Kauinteressent in Textform abgeschlossen werden, also etwa per E-Mail, SMS, Fax oder Vertrag. Bislang hatten insbesondere Kaufinteressenten nicht unbedingt eine solche Vereinbarung getroffen. Entsprechend hoch war das juristische Streitpotenzial. „Die Neuregelung gibt Verbrauchern und Immobiliendienstleistern diesbezüglich mehr Sicherheit“, erläutert RDM-Vorsitzender Stefan Pásztor.

Künftig ist es zudem untersagt, dass der Veräußerer einen geringeren Provisionsanteil bezahlt als der Ersteher: Die Teilung muss fifty-fifty erfolgen. Je nach Vertrag muss der Käufer erst zahlen, wenn aus einem Überweisungsbeleg des Verkäufers die Courtagehöhe hervorgeht.

Nur Wohnungen und Einfamilienhäuser von Regel betroffen

Die Regelung betrifft Eigenheime und Wohnungen, die Verbraucher zur Selbstnutzung beziehungsweise zur Vermietung kaufen. Sie gilt nicht für Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Auch Grundstücke und Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude oder Produktionshallen sind außen vor. Für diese dürfen die Provisionsvereinbarungen frei getroffen werden.

Erwirbt ein Unternehmen über einen Makler eine Immobilie, können dabei ebenfalls zwischen den Vertragspartnern die Modalitäten der Courtagezahlung frei vereinbart werden. Denn dabei handelt es sich um ein Business-to-business-Geschäft, bei dem kein Verbraucher involviert ist.